Hausrat- und Gebäudeversicherung: Der passende Schutz für Ihr Zuhause

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Hausrat- und Gebäudeversicherung: Was ist in der Schweiz versichert?

Ein Wasserschaden, ein Brand oder ein Einbruch kann hohe Kosten verursachen. In der Schweiz schützen die Hausrat- und die Gebäudeversicherung unterschiedliche Dinge: Die Hausratversicherung deckt bewegliche Gegenstände im Haushalt, die Gebäudeversicherung das Gebäude selbst. Welche Versicherung nötig ist und welche Schäden gedeckt sind, hängt unter anderem davon ab, ob Sie mieten oder Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer sind.

Was deckt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung versichert grundsätzlich die beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Kleider, elektronische Geräte, Geschirr und Sportausrüstung. Je nach Police kann der Schutz auch Gegenstände umfassen, die sich vorübergehend ausserhalb der Wohnung befinden.

Typische versicherte Ereignisse sind:

  • Feuer: zum Beispiel Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Elementarereignisse: beispielsweise Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Hochwasser, soweit gemäss Police versichert
  • Leitungswasser: etwa Schäden durch auslaufendes Wasser aus einer Leitung oder einem Gerät, sofern eingeschlossen
  • Diebstahl: Einbruchdiebstahl und Beraubung; einfacher Diebstahl auswärts ist häufig eine zusätzliche Deckung

Der genaue Umfang unterscheidet sich je nach Versicherer. Schäden durch Erdbeben, Unachtsamkeit oder allmählich eintretende Feuchtigkeit sind oft ausgeschlossen oder nur mit einer Zusatzdeckung versichert. Prüfen Sie deshalb die Versicherungsbedingungen.

Was ist eine Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude und an fest damit verbundenen Bestandteilen. Dazu zählen etwa Wände, Dach, Fenster, fest installierte Leitungen und – je nach Definition der Police – Einbauküchen oder fest montierte Einrichtungen. Die konkrete Abgrenzung zwischen Gebäude und Hausrat kann im Einzelfall variieren.

In vielen Kantonen versichert die kantonale Gebäudeversicherung Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. In anderen Kantonen erfolgt die Versicherung über private Anbieter. Ob eine Gebäudeversicherung obligatorisch ist und welche Risiken sie abdeckt, richtet sich nach dem jeweiligen Kanton. Erdbebenschäden sind in der Regel nicht durch die übliche Feuer- und Elementarschadendeckung abgedeckt.

Wasserschäden am Gebäude sind nicht automatisch in jeder Gebäudeversicherung enthalten. Je nach Ursache und Police kann eine Zusatzdeckung nötig sein. Auch Schäden an beweglichen Gegenständen – etwa Möbeln oder einem Teppich – fallen normalerweise unter die Hausratversicherung und nicht unter die Gebäudeversicherung.

Wer braucht welche Versicherung?

Als Mieterin oder Mieter

Als Mieterin oder Mieter versichern Sie mit der Hausratversicherung Ihre eigenen Gegenstände. Für das Gebäude ist grundsätzlich die Eigentümerschaft zuständig. Eine Privathaftpflichtversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein: Sie kommt unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden auf, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Sie ersetzt jedoch weder die Hausrat- noch die Gebäudeversicherung.

Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer

Als Eigentümerin oder Eigentümer benötigen Sie in der Regel eine Gebäudeversicherung gemäss den kantonalen Vorgaben. Zusätzlich können Sie Ihren Hausrat versichern. Je nach Situation sind weitere Deckungen sinnvoll, etwa für Glasbruch, Erdbeben oder Schäden durch austretendes Wasser.

Bei Stockwerkeigentum

Bei Stockwerkeigentum ist das Gebäude häufig über die Gemeinschaft oder die zuständige Gebäudeversicherung versichert. Für persönliche Möbel und Gegenstände ist die eigene Hausratversicherung zuständig. Klären Sie mit der Verwaltung, welche Gebäudeteile und Risiken bereits versichert sind und welche Deckungen Sie selbst benötigen.

Versicherungssumme und Unterversicherung

Die Versicherungssumme der Hausratversicherung sollte dem Betrag entsprechen, der nötig wäre, um den gesamten Hausrat zum Neuwert wiederzubeschaffen. Ist die Summe zu tief angesetzt, kann eine Unterversicherung vorliegen. Je nach Vertrag kann die Versicherungsleistung dann anteilsmässig gekürzt werden – auch bei einem Schaden, der nur einen Teil des Hausrats betrifft.

Überprüfen Sie die Versicherungssumme nach grösseren Anschaffungen, einem Umzug oder einer Veränderung der Haushaltsgrösse. Achten Sie bei der Gebäudeversicherung darauf, dass der versicherte Wert aktuell ist und den Wiederaufbau angemessen berücksichtigt.

So vergleichen Sie die Angebote

Vergleichen Sie nicht nur die Prämie, sondern auch den Leistungsumfang. Achten Sie insbesondere auf:

  • versicherte Risiken und Ausschlüsse
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Deckung für Diebstahl ausserhalb der Wohnung
  • Zusatzschutz für Wertsachen, Fahrräder oder elektronische Geräte
  • Deckung bei Wasser- und Elementarschäden
  • Regeln zur Versicherungssumme und zum Neuwert

Fazit

Die Hausratversicherung schützt Ihre beweglichen Gegenstände, während die Gebäudeversicherung das Gebäude und fest eingebaute Bestandteile absichert. Für Mieterinnen und Mieter ist vor allem der eigene Hausrat relevant; Eigentümerinnen und Eigentümer sollten zusätzlich die kantonalen Vorgaben zur Gebäudeversicherung beachten. Ein regelmässiger Blick auf Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse hilft, den Schutz an die eigene Wohn- und Lebenssituation anzupassen.

 

Hausrat- und Gebäudeversicherung: Die 9 häufigsten Fragen in der Schweiz

  1. Was ist der Unterschied zwischen einer Hausrat- und einer Gebäudeversicherung?
  2. Ist eine Hausratversicherung in der Schweiz obligatorisch?
  3. In welchen Kantonen ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch?
  4. Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?
  5. Welche Schäden sind durch die Gebäudeversicherung versichert?
  6. Wer versichert als Mieterin oder Mieter Schäden am Gebäude und am eigenen Hausrat?
  7. Wie wird die richtige Versicherungssumme für den Hausrat berechnet?
  8. Was bedeutet Unterversicherung bei der Hausrat- oder Gebäudeversicherung?
  9. Sind Schäden durch Erdbeben, Wasser oder einfachen Diebstahl automatisch versichert?

Was ist der Unterschied zwischen einer Hausrat- und einer Gebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung schützt Ihre beweglichen persönlichen Gegenstände in der Wohnung oder im Haus – zum Beispiel Möbel, Kleider und elektronische Geräte – vor versicherten Schäden wie Feuer, Wasserschäden oder Diebstahl. Die Gebäudeversicherung deckt dagegen das Gebäude selbst und fest eingebaute Bestandteile wie Dach, Wände und Leitungen. Als Mieterin oder Mieter versichern Sie in der Regel Ihren Hausrat; für das Gebäude ist die Eigentümerschaft zuständig. Welche Schäden gedeckt sind und ob eine Gebäudeversicherung obligatorisch ist, hängt unter anderem vom Kanton und der Police ab.

Ist eine Hausratversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Nein, eine Hausratversicherung ist in den meisten Schweizer Kantonen freiwillig. In den Kantonen Waadt und Nidwalden ist jedoch eine Versicherung des Hausrats gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch; die genauen Vorgaben unterscheiden sich. Auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist, kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein, da sie bei versicherten Schäden etwa an Möbeln, Kleidern und elektronischen Geräten Kosten übernimmt.

In welchen Kantonen ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch?

In der Schweiz ist eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden in 19 Kantonen obligatorisch. In den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Wallis und Zug ist sie nicht obligatorisch; dort können Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Gebäude in der Regel bei einem privaten Versicherer versichern. Die genauen Vorschriften und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Kanton. Prüfen Sie deshalb die kantonalen Bestimmungen oder erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gebäudeversicherung.

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt, etwa durch Feuer, bestimmte Elementarereignisse wie Sturm oder Überschwemmung, Leitungswasser sowie Einbruchdiebstahl und Beraubung. Einfacher Diebstahl ausserhalb der Wohnung und Glasbruch sind häufig nur versichert, wenn entsprechende Zusatzdeckungen eingeschlossen sind. Der genaue Schutz hängt von der Police ab; prüfen Sie deshalb auch die Ausschlüsse und Selbstbehalte.

Welche Schäden sind durch die Gebäudeversicherung versichert?

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude und an fest eingebauten Bestandteilen – etwa an Dach, Wänden, Fenstern oder Leitungen. Häufig versichert sind Feuer- und Elementarschäden wie Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung. Welche Risiken genau eingeschlossen sind, hängt vom Kanton und der Versicherungspolice ab: In vielen Kantonen ist die kantonale Gebäudeversicherung zuständig, andernorts erfolgt die Deckung über private Versicherer. Wasserschäden, Erdbeben oder weitere besondere Risiken sind nicht immer automatisch versichert und können eine Zusatzdeckung erfordern. Prüfen Sie deshalb die Versicherungsbedingungen für den genauen Leistungsumfang.

Wer versichert als Mieterin oder Mieter Schäden am Gebäude und am eigenen Hausrat?

Als Mieterin oder Mieter ist für Schäden am Gebäude grundsätzlich die Vermieterschaft beziehungsweise deren Gebäudeversicherung zuständig. Schäden an Ihren eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen deckt Ihre Hausratversicherung, sofern die Ursache versichert ist. Haben Sie den Gebäudeschaden selbst verursacht, kann Ihre Privathaftpflichtversicherung dafür aufkommen – abhängig von den Umständen und den Versicherungsbedingungen. 👌

Wie wird die richtige Versicherungssumme für den Hausrat berechnet?

Die richtige Versicherungssumme entspricht dem Betrag, den es kosten würde, Ihren gesamten Hausrat zum Neuwert neu zu kaufen. Erstellen Sie am besten eine Liste Ihrer Möbel, Kleider, Elektronikgeräte und übrigen Gegenstände und schätzen Sie deren heutigen Wiederbeschaffungswert. Berücksichtigen Sie auch Keller, Estrich, Balkon und Garage sowie kürzlich getätigte Anschaffungen. Viele Versicherer bieten eine Online-Hausratsschätzung an. Prüfen Sie die Summe regelmässig und passen Sie sie nach einem Umzug, grösseren Käufen oder Veränderungen im Haushalt an: Ist sie zu tief, droht eine Unterversicherung und die Leistung kann je nach Vertrag gekürzt werden.

Was bedeutet Unterversicherung bei der Hausrat- oder Gebäudeversicherung?

Unterversicherung bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme tiefer ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats oder Gebäudes. Im Schadenfall kann die Versicherung ihre Leistung deshalb anteilig kürzen – unter Umständen auch dann, wenn nur ein Teil beschädigt wurde. Prüfen Sie die Versicherungssumme regelmässig und passen Sie sie nach grösseren Anschaffungen, Umbauten oder Veränderungen Ihrer Wohnsituation an. Die genauen Folgen einer Unterversicherung hängen von den Vertragsbedingungen ab.

Sind Schäden durch Erdbeben, Wasser oder einfachen Diebstahl automatisch versichert?

Nein, Schäden durch Erdbeben, Wasser oder einfachen Diebstahl sind nicht automatisch versichert. Erdbebenschäden sind in der Regel von der üblichen Gebäudeversicherung ausgeschlossen und benötigen eine separate Deckung. Bei Wasserschäden kommt es auf die Ursache und die Police an: Schäden am Gebäude und am Hausrat können unterschiedlich versichert sein. Einfacher Diebstahl – insbesondere ausserhalb der Wohnung – ist häufig nur mit einer Zusatzdeckung eingeschlossen. Prüfen Sie deshalb Ihre Versicherungsbedingungen und allfällige Ausschlüsse.

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